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Reserve-Spritkanister auf Auslandsreisen zum Teil tabu
Wer mit vollem Reserve-Spritkanister in die Ferien fahren will, sollte gut auf die Bestimmungen zur Benzineinfuhr im jeweiligen Urlaubsland achten. Dem ADAC in München zufolge gibt es für die Mitnahme von Reservesprit in einigen Ländern Beschränkungen. In Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Rumänien, Luxemburg und Griechenland seien gefüllte Ersatzkanister im Wagen sogar grundsätzlich verboten. Auch bei Fährüberfahrten nach Großbritannien, Irland, Island, Malta und Zypern ist laut ADAC die zusätzliche Benzinmitnahme tabu. Bei Fährfahrten nach Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland könne sie in einigen Fällen verboten sein - hier sollten sich Autofahrer bei der jeweiligen Reederei erkundigen. Mengen-Beschränkungen gebe es auch in Liechtenstein, der Schweiz, Litauen, Estland, Lettland, der Slowakei, Italien, der Türkei, Mazedonien, Slowenien und Tschechien. Zoll auf Reservebenzin kann dem ADAC zufolge bei der Einreise nach Polen verlangt werden. Die Ausfuhr von Reservesprit sei dort nicht gestattet. Der Automobilclub macht außerdem darauf aufmerksam, dass auch aus Sicherheitsgründen die Menge zusätzlichen Kraftstoffs in Kanistern im Auto beschränkt bleiben sollte. Quelle: ADAC im Mai 02
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