Urlaubsreklamationen

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TIPPS: So reklamiere ich richtig- swr-Beitrag

uhjhk

Bin ich im Recht?ARD-Beitrag

uhjhk

Aktuelle Reiseurteile

 

 

Was Sie bei Reklamationen beachten sollten

 

Wenn am Urlaubsort Mängel auftauchen, wenden Sie sich unverzüglich an die örtliche Reiseleitung. 

 

Warten Sie nach Möglichkeit nicht ab, bis der Reiseleiter seine nächste Reiseleitersprechstunde abhält, sondern versuchen Sie diesen sofort telefonisch zu erreichen.

 

Die meisten Reiseveranstalter haben Informationstafeln in den Hotels, aus denen sich Name, Anschrift und Telefonnummer des Reiseleiters ergibt.

 

Schildern Sie die aufgetretenen Mängel der Reiseleitung genau und verlangen Sie sofortige Abhilfe. 

 

Es sollte immer ein Zeuge bei diesen Gesprächen dabei sein. 

 

Dies sollte nach Möglichkeit nicht der Reisepartner oder der Ehegatte sein, sondern ein anderer Reisegast des Hotels.

 

Achten Sie darauf, dass ein Beschwerdeprotokoll aufgenommen wird. Allerdings haben Sie darauf keinen gesetzlichen Anspruch. 

 

Reden Sie sachlich mit dem Reisleiter und fangen Sie keinen Streit an, denn das bringt überhaupt nichts.

Um ihre Forderungen auch vor Gericht beweisen zu können, sollten Sie die Mängel mit Fotos oder Videoaufnahmen dokumentieren. 

 

Wichtig ist auch hier, dass ein Zeuge Ihre Beanstandungen bestätigen kann.

 

Wenn es sich um sehr schwerwiegende Mängel handelt, haben Sie nach dem Gesetz die Möglichkeit, den Reisevertrag zu kündigen und von der Reiseleitung die Organisation des Rückflugs zu verlangen oder die Rückreise auf eigene Faust anzutreten. 

 

Sie sollten allerdings daran denken, dass die Beeinträchtigung der Reise von deutschen Gerichten unterschiedlich bewertet werden und Ihre Kündigung nicht unbedingt anerkannt wird. Deshalb sollten Sie versuchen, erst einmal vor Ort eine Lösung zu finden.

 

 

 

 

 

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