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Veranstalter haftet nicht für betrügerisches Personal

Ein Reiseveranstalter kann nicht für Betrügereien, an denen das Hotelpersonal beteiligt ist, haftbar gemacht werden. Wie der Anwalt-Suchservice in Köln mitteilt, ist ein Reiseveranstalter einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf zufolge nicht verpflichtet, die Angestellten eines Hotels im Hinblick auf ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen.

In dem verhandelten Fall hatte der Portier eines Hotels in Thailand die Adresse eines deutschen Urlaubers an Betrüger weiter gegeben (Az.: 22 S 178/00). Die Betrüger unterstellten dem Urlauber nach dessen Rückkehr in einem Brief, eine Thailänderin geschwängert zu haben und forderten 350 Euro für eine Abtreibung - andernfalls würden sie Unterhalt einklagen. Der Mann ging der Sache nach und forderte wegen der erlittenen Beeinträchtigung 2000 Euro Schmerzensgeld von seinem Reiseveranstalter. Die Richter wiesen die Klage ab, da der Urlaub an sich ja beanstandungsfrei gewesen sei.

 

 

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