Mietauto im Urlaubsland?
(bera)
Wer auf Reisen gerne unabhängig ist und das Urlaubsland lieber auf eigene Faust
erkunden möchte, kann sich fast schon überall im Ausland bequem einen
Leihwagen mieten. Doch Vorsicht: Die Mietautos sind meist dem Urlaubsland
entsprechend haftpflichtversichert und so sind die gesetzlichen
Mindestdeckungssummen bei einem möglichen Schaden oft viel zu niedrig
berechnet. Ist der tatsächliche Schaden bei einem selbstverschuldeten Unfall höher
als die vereinbarte Versicherungssumme, kann es am Ende eine böse Überraschung
geben: Der Fahrer haftet dann nämlich unbegrenzt und muss die Differenz aus
eigener Tasche blechen. "Schutz bietet da die so genannte
'Mallorca-Police', die beim deutschen Versicherer extra für Urlaubsfahrten mit
dem Mietauto abgeschlossen werden kann. Diese zeitlich begrenzte
Haftpflichtversicherung zahlt im Schadenfall die Differenz", so die
Verbraucherzentrale NRW und gibt weitere nützliche Tipps für unbeschwerte
Ferienfahrten:
Mallorca-Police: Diese
Zusatzversicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge
gilt fürs europäische Ausland und kann entweder wochenweise oder für mehrere
Monate abgeschlossen werden. Sie kostet im Durchschnitt 15 bis 20 Euro. Bei
manchen Versicherern ist diese Police auch schon in der bestehenden
Kraftfahrzeugversicherung enthalten. Wer die Zusatzversicherung weltweit benötigt,
kann eine so genannte Traveller-Police wählen.
Zweitfahrer: Sämtliche Personen,
die das Urlaubsgefährt steuern, müssen im Mietvertrag stehen. Wer nicht aufgeführt
ist und einen Schaden verursacht, bekommt vom Versicherer keinen Cent.
Übernahme: Noch beim Vermieter
sollten Bremsen, Reifen und Beleuchtung gecheckt werden. Bereits vorhandene
Beulen oder Kratzer gehören ins Übernahme-Protokoll, damit es bei der Rückgabe
keine Probleme gibt.
Achtung: Soll ein Wagen voll
getankt zurückgegeben werden, empfiehlt sich, dies auch zu tun. Sonst kann der
Vermieter später seinen eigenen Tankpreis einfordern, der deutlich höher
ausfallen kann.
Unfall: Bei einem Unfall immer
die Polizei verständigen und den Vermieter informieren. Wer sich Verletzungen
nicht von einem Arzt attestieren lässt, läuft Gefahr, diese von der ausländischen
Haftpflichtversicherung nicht anerkannt zu bekommen.
Sachschäden: Beschädigungen am
Mietwagen sind durch die Mallorca- oder Traveller-Police nicht abgesichert. Hier
ist eine Vollkasko-Versicherung immer ratsam.
Quelle:
www.verbrauchernews.de
24.06.02
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