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Mietauto im Urlaubsland?

 (bera) Wer auf Reisen gerne unabhängig ist und das Urlaubsland lieber auf eigene Faust erkunden möchte, kann sich fast schon überall im Ausland bequem einen Leihwagen mieten. Doch Vorsicht: Die Mietautos sind meist dem Urlaubsland entsprechend haftpflichtversichert und so sind die gesetzlichen Mindestdeckungssummen bei einem möglichen Schaden oft viel zu niedrig berechnet. Ist der tatsächliche Schaden bei einem selbstverschuldeten Unfall höher als die vereinbarte Versicherungssumme, kann es am Ende eine böse Überraschung geben: Der Fahrer haftet dann nämlich unbegrenzt und muss die Differenz aus eigener Tasche blechen. "Schutz bietet da die so genannte 'Mallorca-Police', die beim deutschen Versicherer extra für Urlaubsfahrten mit dem Mietauto abgeschlossen werden kann. Diese zeitlich begrenzte Haftpflichtversicherung zahlt im Schadenfall die Differenz", so die Verbraucherzentrale NRW und gibt weitere nützliche Tipps für unbeschwerte Ferienfahrten:

Mallorca-Police: Diese Zusatzversicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge gilt fürs europäische Ausland und kann entweder wochenweise oder für mehrere Monate abgeschlossen werden. Sie kostet im Durchschnitt 15 bis 20 Euro. Bei manchen Versicherern ist diese Police auch schon in der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung enthalten. Wer die Zusatzversicherung weltweit benötigt, kann eine so genannte Traveller-Police wählen.

Zweitfahrer: Sämtliche Personen, die das Urlaubsgefährt steuern, müssen im Mietvertrag stehen. Wer nicht aufgeführt ist und einen Schaden verursacht, bekommt vom Versicherer keinen Cent.

Übernahme: Noch beim Vermieter sollten Bremsen, Reifen und Beleuchtung gecheckt werden. Bereits vorhandene Beulen oder Kratzer gehören ins Übernahme-Protokoll, damit es bei der Rückgabe keine Probleme gibt.

Achtung: Soll ein Wagen voll getankt zurückgegeben werden, empfiehlt sich, dies auch zu tun. Sonst kann der Vermieter später seinen eigenen Tankpreis einfordern, der deutlich höher ausfallen kann.

Unfall: Bei einem Unfall immer die Polizei verständigen und den Vermieter informieren. Wer sich Verletzungen nicht von einem Arzt attestieren lässt, läuft Gefahr, diese von der ausländischen Haftpflichtversicherung nicht anerkannt zu bekommen.

Sachschäden: Beschädigungen am Mietwagen sind durch die Mallorca- oder Traveller-Police nicht abgesichert. Hier ist eine Vollkasko-Versicherung immer ratsam.

Quelle: www.verbrauchernews.de

24.06.02

 

 

 

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