Hund und Katz brauchen einen
Pass
(vera)
In Europa zu verreisen, ist inzwischen zur grenzenlosen Freude geworden. Das
gilt allerdings nicht für Vierbeiner im Gepäck. Hund und Katze etwa brauchen für
zahlreiche Länder ein Gesundheitszeugnis, um die Grenze passieren zu dürfen.
Die Einfuhrgenehmigung wird vielfach unter strengen Auflagen vergeben. Meist müssen
die Dokumente sogar vom Amtstierarzt ausgestellt sein.
Der ADAC hat die wichtigsten
Bestimmungen in einer Tabelle zusammengestellt, damit die Fahrt in die schönste
Zeit des Jahres mit den geliebten Haustieren nicht unnötig getrübt wird. Die
gute Meldung vorweg: Auf lästige Maulkörbe und das Führen an der Leine kann
bis auf Italien, Ungarn und der slowakischen Republik in allen europäischen Ländern
verzichtet werden. Allerdings:
Besonders streng verfahren die
zwei großen europäischen Inseln. In Großbritannien müssen die Tiere sieben
Monate vor Reisebeginn gegen Tollwut geimpft werden und das Gesundheitszeugnis
des Amtstierarztes darf bei der Einreise nicht älter als zwei Tage sein. Hinzu
kommt, dass dem Tier ein Mikrochip implantiert sein muss. Sechs Monate Quarantäne
gelten für die grüne Insel Irland. Ausgenommen sind allerdings Tiere, die aus
Großbritannien kommend mitgebracht werden.
Norwegen und Schweden lassen die
Vierbeiner auch nur ins Land, wenn ihre umfangreichen Impf- und
Gesundheitsvorschriften eingehalten werden. Für beide Länder gelten spezielle
Vorschriften über die man sich in den zuständigen Vertretungen informieren
sollte.
Finnland verlangt inzwischen eine
Bescheinigung, dass das Tier gegen den Bandwurm echinococcus multilocularis
behandelt worden ist. Den Nachweis, dass Bello gegen Staupe geimpft ist, fordern
Ungarn, die Slowakei und Slowenien.
Quelle: www.verbrauchernews.de
24.06.02
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