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Reiseleiter-Qualifikation bei Rund- und Studienreise unterschiedlich An den Reiseleiter einer Bus-Rundreise dürfen nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden wie an einen Studienreisen-Begleiter. Dies entschied das Amtsgericht Hannover (Az.: 511 C 8509/01), berichtet die Zeitschrift «ReiseRecht aktuell». Aufgabe eines Rundreisen-Leiters sei es, die Fahrt zu den einzelnen Zielen zu organisieren. Dagegen müsse er nicht «über wissenschaftsbezogene Qualifikationen und besonderes Fachwissen über das Reiseziel verfügen». Im konkreten Fall hatte eine Frau eine USA-Rundreise gebucht. Vom Reiseveranstalter versprochen waren unter anderem eine Deutsch sprechende Reiseleitung und ein klimatisierter Bus. Nach der Rückkehr forderte die Frau den kompletten Reisepreis zurück, weil sie mit dem Reiseleiter unzufrieden war. Dieser hätte kaum Deutschkenntnisse besessen, außerdem hätte die Klimaanlage im Bus nicht ständig funktioniert. Der Veranstalter zahlte freiwillig 20 Prozent des Reisepreises zurück. Damit aber wollte sich die Frau nicht zufrieden geben, zog vor Gericht - und verlor. Zwar seien die ausgefallene Klimaanlage und die bei Stadtführungen fehlenden Übersetzungen ins Deutsche Reisemängel, urteilte das Gericht. 20 Prozent Reisepreisminderung reichten dafür aber aus. Die Frau habe alle versprochenen Ziele und Hotels erreicht. Damit sei die Hauptreiseleistung der Bus-Rundreise erbracht worden.
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