Urlaubsreklamationen

Blacklist - Hotels

0
0
0
0
0
0
0
0

Blacklist : Griechenland -  Kreta - Eri Beach (1&2 Fly)   ------------    Blacklist : Griechenland - Kos - Hotel Gaia- Kos (1&2 Fly)                ----------------             Blacklist : Griechenland - Kreta - Malia Hotel Stelios (1&2 Fly)             -----------------                Blacklist : Tunesien  Shalimar - Hammamet (1&2 Fly)                  ------------

Rechtsberatung


Ihre Reklamation     
Blacklist
Ihr Urlaubsbericht 
FrankfurterrTabelle    
Reiserechtsurteile
Reklamationen
1&2 Fly
Neckermann
Alltours
ITS
FTI
LTU plus
TUI
NAZAR
Öger Tours
Bucher Reisen
Attika Reisen
GTI
Gulet
Unirop
FISCHER REISEN
Demed
Taurus
Sunmed
Condor
Fluglinien
Presseservice
Griechenland
Tunesien
Ägypten
Dom-Republik
Türkei
Spanien
Europa Allgemein
Nachrichten-Archiv

Reiseleiter-Qualifikation bei Rund- und Studienreise unterschiedlich

An den Reiseleiter einer Bus-Rundreise dürfen nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden wie an einen Studienreisen-Begleiter. Dies entschied das Amtsgericht Hannover (Az.: 511 C 8509/01), berichtet die Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».

Aufgabe eines Rundreisen-Leiters sei es, die Fahrt zu den einzelnen Zielen zu organisieren. Dagegen müsse er nicht «über wissenschaftsbezogene Qualifikationen und besonderes Fachwissen über das Reiseziel verfügen».

Im konkreten Fall hatte eine Frau eine USA-Rundreise gebucht. Vom Reiseveranstalter versprochen waren unter anderem eine Deutsch sprechende Reiseleitung und ein klimatisierter Bus. Nach der Rückkehr forderte die Frau den kompletten Reisepreis zurück, weil sie mit dem Reiseleiter unzufrieden war. Dieser hätte kaum Deutschkenntnisse besessen, außerdem hätte die Klimaanlage im Bus nicht ständig funktioniert. Der Veranstalter zahlte freiwillig 20 Prozent des Reisepreises zurück.

Damit aber wollte sich die Frau nicht zufrieden geben, zog vor Gericht - und verlor. Zwar seien die ausgefallene Klimaanlage und die bei Stadtführungen fehlenden Übersetzungen ins Deutsche Reisemängel, urteilte das Gericht. 20 Prozent Reisepreisminderung reichten dafür aber aus. Die Frau habe alle versprochenen Ziele und Hotels erreicht. Damit sei die Hauptreiseleistung der Bus-Rundreise erbracht worden.

 

 

Kontakt     Partner werden    Presseservice    Haftungsausschluss   Impressum     Copyright 1996 - 2008