Urlauber
muss sich selbst über Einreisebestimmungen informieren
Ein Anbieter von Last-Minute-Reisen ist nicht verpflichtet, über
Einreisebestimmungen zu informieren. Scheitert eine Reise, weil der Reisepass
nicht mehr lange genug gültig ist, so liegt die Schuld beim Reisenden. Er muss
in diesem Fall den vollen Reisepreis bezahlen. Das entschied das Amtsgericht
Kronach (Az.: 1 C 0069/01), berichtet die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».
In
dem verhandelten Fall hatte ein Mann eine Last-Minute-Reise für drei Personen
nach Ägypten gebucht. Am Flughafen erfuhr er, dass zur Einreise ein noch
mindestens drei Monate gültiger Reisepass vorgeschrieben sei. Bei den Pässen
des Beklagten und seiner Frau war das nicht der Fall, so dass sie die Reise
nicht antreten konnten. Der Reisevermittler klagte daraufhin auf Zahlung des
gesamten Reisepreises. Das Gericht gab ihm Recht.
|