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Urlauber muss sich selbst über Einreisebestimmungen informieren

    Ein Anbieter von Last-Minute-Reisen ist nicht verpflichtet, über Einreisebestimmungen zu informieren. Scheitert eine Reise, weil der Reisepass nicht mehr lange genug gültig ist, so liegt die Schuld beim Reisenden. Er muss in diesem Fall den vollen Reisepreis bezahlen. Das entschied das Amtsgericht Kronach (Az.: 1 C 0069/01), berichtet die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».

In dem verhandelten Fall hatte ein Mann eine Last-Minute-Reise für drei Personen nach Ägypten gebucht. Am Flughafen erfuhr er, dass zur Einreise ein noch mindestens drei Monate gültiger Reisepass vorgeschrieben sei. Bei den Pässen des Beklagten und seiner Frau war das nicht der Fall, so dass sie die Reise nicht antreten konnten. Der Reisevermittler klagte daraufhin auf Zahlung des gesamten Reisepreises. Das Gericht gab ihm Recht.

 

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