Ameisen im Hotelzimmer sind bei Reisen in südliche Länder
nicht gleich als Reisemangel zu werten. Mit einem bestimmtem Maß an
Ungeziefer müsse dort gerechnet werden, entschied das Landgericht Kleve (Az.:
6 S 220/01). Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für
Reiserecht in Frankfurt herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».
Das gilt auch dann, wenn die Ameisen sich im Bett und
insbesondere am Kopfende des Bettes bemerkbar machen. Zwar sei das eine
Reiseunannehmlichkeit, nicht aber eine Beeinträchtigung, die Ansprüche
auf Reisepreisminderung rechtfertigen könne, befanden die Richter.
In dem verhandelten Fall hatte die Klägerin sich
über ein halbes Dutzend Ameisen beschwert, das sie in ihrem Hotelbett
ausgemacht hatte. Ein Videofilm mit Szenen des Ungeziefers belegte sogar 10 bis
20 Ameisen. Aber auch diese Zahl bleibe im Rahmen dessen, was auf Grund der «klimatischen
und vegetativen Verhältnisse» in südlichen Ländern zu erwarten
sei, entschied das Gericht. Dass die Ameisen im Bereich des Kopfendes des
Hotelbettes herumkrabbelten, hätte sich zudem durch Verschieben des Bettes
auf einfache Weise vermeiden lassen.