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Reiserecht Reisezeit
ist Klagezeit. Nach Auskunft des Reisebüroverbandes finden in Deutschland jährlich
ca. 30 Millionen Pauschalreisen statt, bei denen es in rund 90.000 Fällen zu
einem Rechtsstreit zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter kommt. Der Blick in die Zeitung. Für Familie Lorenz seit Jahren die erfolgreichste Methode, eine gute Ferienunterkunft zu finden. Doch im letzten Jahr hatten sie zum ersten Mal Pech. Am Ferienort angekommen, bekamen sie nicht das gebuchte, gemütliche Fachwerkhaus, sondern andere Häuser zugewiesen. Bianca Lorenz: Familie Lorenz ist deshalb sofort abgereist. Den Reisepreis haben sie auch zurückbekommen. Trotzdem ist die Sache vor Gericht. Die Familie hätte nämlich auch gerne eine finanzielle Entschädigung für den entgangenen Urlaub. Vom Urlaub träumen ist schön. Aber damit der Traum nicht zum Alptraum wird, sollten Sie die Reise gut vorbereiten. Studieren Sie die Prospekte ganz genau. Steht da z. B. naturbelassener Strand, müssen sie mit Kieselsteinen und Unrat rechnen. Und wenn es im Katalog heißt: »neu eröffnetes Hotel«, kann das bedeuten, am Swimmingpool wird noch gebaut. Ganz wichtig: wer was besonderes will, sollte das schriftlich festhalten lassen. Marc Niehuus, Rechtsanwalt: Zahlen sollten Sie immer erst, wenn Sie den sogenannten Sicherungsschein bekommen haben. Diese Scheine garantieren, dass Sie zurückfliegen können, wenn Ihr Reiseunternehmen pleite macht. Nicht einmal eine Anzahlung sollten Sie ohne Sicherungsschein leisten. Angenommen, Sie kommen am Urlaubsort an, im Hotel ist kein Zimmer mehr frei. Eine schlechtere Unterkunft müssen Sie nicht akzeptieren. Was Lärm am Urlaubsort angeht, kommt es auf das Ausmaß an. Sicher ist, Sie müssen sich nicht auf einer Baustelle sonnen. Faustregel für alle Mängel: erst einmal reklamieren und um Abhilfe bitten. Marc Niehuus, Rechtsanwalt: Das heißt also: sofort reklamieren. Ist die Reiseleitung nicht zu sprechen, dann ein Fax an den Veranstalter in Deutschland schicken. Setzen Sie eine Frist, sichern Sie Beweise und erstellen Sie ein Mängelprotokoll. Sobald Sie wieder zu Hause sind, sollten Sie an den Veranstalter schreiben, die Mängel nennen und konkret sagen, was Sie wollen. In vielen Ratgebern befindet sich die sog. »Frankfurter Tabelle«. Hier können Sie nachlesen, was Gerichte in der Vergangenheit bei welchen Mängeln zuerkannt haben. Dabei ist eines wichtig: Sie haben für diesen Brief ab dem Tag der Rückkehr nur einen Monat Zeit. Achtung: Es gibt immer mehr Leute, die es als Sport ansehen, sich mit angeblichen Reisemängeln nach dem Urlaub Geld zurückzuholen. Marc Niehuus, Rechtsanwalt: Es lohnt sich daher nicht, wegen unwichtiger Kleinigkeiten zu klagen. Wie zum Beispiel bei Urlaubern, die einen Teil des Reisepreises zurückbekommen wollten, weil die Leute am Nachbartisch so schlechtes Benehmen hatten. Denen hat der Richter eine klare Absage erteilt, nach dem Motto: »Eure Probleme möchte ich haben«. Der obige Text gibt den Inhalt
des Beitrags der Sendung ARD Ratgeber Recht vom 01.08.1999 ergänzt um
Zusatzinformationen der Redaktion wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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