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Reiserecht

 Reisezeit ist Klagezeit. Nach Auskunft des Reisebüroverbandes finden in Deutschland jährlich ca. 30 Millionen Pauschalreisen statt, bei denen es in rund 90.000 Fällen zu einem Rechtsstreit zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter kommt.
Wer nach einer Reise Schadensersatz fordert, wird oft vom Reiseveranstalter aus formellen Gründen abgewiesen. Schon vor Reiseantritt, aber auch während und nach der Reise sind daher einige Punkte zu beachten, wenn Sie erfolgversprechend Reisemängel geltend machen wollen.

Der Blick in die Zeitung. Für Familie Lorenz seit Jahren die erfolgreichste Methode, eine gute Ferienunterkunft zu finden. Doch im letzten Jahr hatten sie zum ersten Mal Pech. Am Ferienort angekommen, bekamen sie nicht das gebuchte, gemütliche Fachwerkhaus, sondern andere Häuser zugewiesen.

Bianca Lorenz:
»Eines war völlig verdreckt und unbewohnbar. Die Möbel waren kaputt. Es war also überhaupt nicht zu benutzen. Das Badezimmer, die Küche waren in übelster Weise verschmutzt. Und das weitere Haus, was uns angeboten wurde, eines war noch gar nicht fertig, das war noch im Bau, der Außenputz war überhaupt noch nicht dabei. Die Handwerker liefen noch ein und aus. Und ein nächstes Haus, das war gerade neu bezogen, lag direkt neben dieser Baustelle. Zuwege waren noch nicht fertig und die Straßen sollten auch noch geteert werden, also wir hätten dort in diesem Haus mit erheblichem Baulärm zu tun gehabt.«

Familie Lorenz ist deshalb sofort abgereist. Den Reisepreis haben sie auch zurückbekommen. Trotzdem ist die Sache vor Gericht. Die Familie hätte nämlich auch gerne eine finanzielle Entschädigung für den entgangenen Urlaub.

Vom Urlaub träumen ist schön. Aber damit der Traum nicht zum Alptraum wird, sollten Sie die Reise gut vorbereiten. Studieren Sie die Prospekte ganz genau. Steht da z. B. naturbelassener Strand, müssen sie mit Kieselsteinen und Unrat rechnen. Und wenn es im Katalog heißt: »neu eröffnetes Hotel«, kann das bedeuten, am Swimmingpool wird noch gebaut.

Ganz wichtig: wer was besonderes will, sollte das schriftlich festhalten lassen.

Marc Niehuus, Rechtsanwalt:
»Dem Reisebüro mitteilen, mir kommt es besonders auf Golf an oder auf Tennis oder ich buche gerade meine Hochzeitsreise. Und das Reisebüro soll doch dann einen Vermerk in der Reiseanmeldung machen, dass es auf diese Punkte einem wesentlich ankommt.«

Zahlen sollten Sie immer erst, wenn Sie den sogenannten Sicherungsschein bekommen haben. Diese Scheine garantieren, dass Sie zurückfliegen können, wenn Ihr Reiseunternehmen pleite macht. Nicht einmal eine Anzahlung sollten Sie ohne Sicherungsschein leisten. Angenommen, Sie kommen am Urlaubsort an, im Hotel ist kein Zimmer mehr frei. Eine schlechtere Unterkunft müssen Sie nicht akzeptieren. Was Lärm am Urlaubsort angeht, kommt es auf das Ausmaß an. Sicher ist, Sie müssen sich nicht auf einer Baustelle sonnen.

Faustregel für alle Mängel: erst einmal reklamieren und um Abhilfe bitten.

Marc Niehuus, Rechtsanwalt:
»Während der Reise sollte man sich unbedingt sofort an die Reiseleitung wenden, nicht an die Hotelleitung. Die Hotelleitung kann zwar auch hilfreich sein. Man kann natürlich versuchen, mit ein bisschen Freundlichkeit dort Hilfe zu erzielen, aber rechtlich gesehen ist es nicht hilfreich, weil der Vertragspartner ist eben der Veranstalter und dessen verlängerter Arm ist die Reiseleitung. Die kann alles erforderliche veranlassen und ganz wichtig ist, dass man auch hinterher einen Beleg hat, dass man sich zumindest beschwert hat und nicht erst einen Tag vor Reiseende.«

Das heißt also: sofort reklamieren. Ist die Reiseleitung nicht zu sprechen, dann ein Fax an den Veranstalter in Deutschland schicken. Setzen Sie eine Frist, sichern Sie Beweise und erstellen Sie ein Mängelprotokoll.

Sobald Sie wieder zu Hause sind, sollten Sie an den Veranstalter schreiben, die Mängel nennen und konkret sagen, was Sie wollen. In vielen Ratgebern befindet sich die sog. »Frankfurter Tabelle«. Hier können Sie nachlesen, was Gerichte in der Vergangenheit bei welchen Mängeln zuerkannt haben. Dabei ist eines wichtig: Sie haben für diesen Brief ab dem Tag der Rückkehr nur einen Monat Zeit.

Achtung: Es gibt immer mehr Leute, die es als Sport ansehen, sich mit angeblichen Reisemängeln nach dem Urlaub Geld zurückzuholen.

Marc Niehuus, Rechtsanwalt:
»Die Richterschaft wird heutzutage sehr überhäuft mit Reisereklamationen. Da tatsächlich jede Kleinigkeit vorgetragen wird nach dem Motto: Versuchen kann man's ja mal. Und durch die Häufung sind die Richter sensibilisiert und auch nicht mehr bereit, bei Kleinigkeiten dort große Konzessionen zu machen, sondern möchten sich eigentlich den wirklich berechtigten schwerwiegenderen Sachen annehmen, so dass also gerade die Anforderung bei geringeren Vorträgen sehr hoch sind.«

Es lohnt sich daher nicht, wegen unwichtiger Kleinigkeiten zu klagen. Wie zum Beispiel bei Urlaubern, die einen Teil des Reisepreises zurückbekommen wollten, weil die Leute am Nachbartisch so schlechtes Benehmen hatten. Denen hat der Richter eine klare Absage erteilt, nach dem Motto: »Eure Probleme möchte ich haben«. 

Der obige Text gibt den Inhalt des Beitrags der Sendung ARD Ratgeber Recht vom 01.08.1999 ergänzt um Zusatzinformationen der Redaktion wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Der Redaktion des ARD-Ratgeber Recht ist es durch Gesetz untersagt, Ihnen individuellen Rechtsrat zu erteilen. Daher empfehlen wir Ihnen: Suchen Sie anhaltlichen oder notariellen Rat. Auch die Verbraucherzentralen in Ihrer Nähe können Ihnen weiterhelfen. Danke!

 

 

 

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